Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung zum vom Verein ProMarkt Niederglatt (Organisator) organisierten Anlass akzeptiert der Teilnehmer/die Teilnehmerin folgende Bedingungen:

1. Einladungen

Die Teilnehmer des Marktes werden vom Organisator erfasst und im folgenden Jahr wieder eingeladen.

Die Einladung wird ca. einen Monat vor dem Durchführungsdatum versandt.

Interessenten, welche keine Einladung erhalten, haben die Möglichkeit, sich kurzfristig anzumelden.

2. Anmeldung

Über die eingegangenen Anmeldungen wird seitens des Organisators keine Korrespondenz geführt.

Durch die Anmeldung des entsprechenden Betrages ist der Platz gesichert. Bei Nichterscheinen am Markt verfällt der einbezahlte Betrag. Bei einer möglichen Überbelegung behält sich der Organisator das Recht vor, bereits angemeldete Teilnehmer auszuladen. Dabei teilt der Organisator die Plätze nach dem Eingangsdatum der Anmeldung zu.

3. Marktplatz

Die Standplätze am Anlass werden den Teilnehmern durch den Organisator zugeteilt. Es besteht kein Anspruch auf einen fest zugeteilten Platz.

Im Normalfall findet der Anlass im Freien statt. Bei Regenwetter besteht die Möglichkeit, den Markt unter einer gedeckten Fläche durchzuführen. Der Organisator macht darauf aufmerksam, dass dadurch enge Platzverhältnisse entstehen können. Aus diesem Grund sind alle Teilnehmer/innen angehalten, in einem solchen Fall aufeinander Rücksicht zu nehmen und den Anordnungen des Organisators Folge zu leisten. Der Verein lehnt jede Haftung für Verkaufsausfälle oder Beschädigungen an Waren aufgrund von schlechtem Wetter ab. Die Standbetreiber sind selbst verantwortlich dafür, ihre Ware entsprechend zu schützen.

Die Teilnehmer sind verpflichtet, entstandene Abfälle selbst zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung werden für Abräum- und Entsorgungskosten sowie Umtriebe CHF 50.- in Rechnung gestellt.

4. Werbung

Der Verein ProMarkt Niederglatt setzt zur Werbung folgende Mittel ein:

Werbeplakate an den Dorfeingängen von Niederglatt

Publikation auf der Webseite des Vereins, www.verein-promarkt.ch

Publikation auf der Webseite Gemeinde Niederglatt, www.niederglatt.zh.ch

Soziale Medien

Bei einem unterdurchschnittlichen Besucheraufkommen infolge schlechten Wetters oder anderer Einflüsse besteht keinerlei Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Organisator oder Rückerstattung der einbezahlten Beträge. Die Aussteller werden gebeten, sich in solchen Fällen loyal gegenüber dem Organisator und den anderen Ausstellern zu verhalten. Geschäftsschädigende Negativpropaganda auf dem Marktplatz kann zu einem Platzverweis führen.

5. Verkauf

Da der Anlass auch von Kindern und Jugendlichen besucht wird, sind die Ausstellung und der Verkauf von Medien mit Jugend gefährdendem Inhalt verboten. Der Organisator behält sich das Recht vor, solche Teilnehmer sofort und entschädigungslos vom Anlass auszuschliessen und vom Platz zu verweisen.

6. Käuferreklamationen

Bei Käuferreklamationen behält sich der Organisator das Recht vor, die Adresse des Verkäufers (Teilnehmer/in) dem Käufer bekannt zu geben.

Verein ProMarkt Niederglatt
Der Vorstand