Adventsmarkt 2025
Eichi Niederglatt
Allgemeine Bedingungen
Dieses Dokument ist integrierter Bestandteil des Standbetreibervertrages und regelt alle Rechte und Pflichten zwischen dem Verein ProMarkt Niederglatt und Ihnen als Mieter/in einen Marktstand bzw. einer Aussenfläche für den eigenen Marktstand (nachfolgend «Standbetreiber» genannt).
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gute Zusammenarbeit und einen reibungslosen Ablauf sicher.
Wir bedanken uns die für Ihre Kooperation und freuen uns auf eine schöne und erfolgreiche Weihnachtszeit.
Verein ProMarkt Niederglatt
Rücktrittsrecht
Der Standbetreiber kann bis 14 Tage vor dem Durchführungsdatum des Adventsmarktes von seiner verbindlichen Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen und zieht keine Kosten nach sich. Erfolgt die Absage nach diesem Datum, werden zwischen 50% bis 100% des Marktstandpreises als Konventionalstrafe festgelegt. Die Beträge variieren je nach Zeitpunkt der Vornahme des Rücktrittes. Bei Nichterscheinen am Markttag wird auf alle Fälle 100% der Standgebühr als Konventionalstrafe fällig.
Der Verein ProMarkt Niederglatt hat das Recht, die Konventionalstrafe mit allfällig bereits bezahlten Beträgen zu verrechnen. Allfällige Restbeträge sind per Rücktrittsdatum fällig.
Verzicht auf Durchführung
Sollte der Anlass infolge höherer Gewalt (Naturereignis, Epidemie, Pandemie, Terroranschlag oder dergleichen) nicht durchgeführt werden können oder muss während der Betriebszeit der Anlass abgebrochen oder eingeschränkt werden, besteht seitens des Standbetreibers kein Anspruch auf eine Ertragsausfallentschädigung, einen Unkostenbeitrag oder auf die Rückerstattung des Standgeldes.
Schlussbestimmung
Die Stände sind im Originalzustand zurückzugeben. Sämtliche Dekorationen sind zu entfernen. Die Teilnehmer betreiben ihren Verkaufsstand auf eigene Gefahr und haften für sämtliche Schäden, die infolge der Teilnahme am Adventsmarkt und der damit zusammenhängenden Vorkehrungen gegenüber sich selbst oder Dritten entstehen. Der Verein ProMarkt Niederglatt haftet für keinerlei Schäden, die den Ausstellern durch Witterung, Diebstahl, Feuer, Vandalismus oder höhere Gewalt entstehen können.
