Die Statuten können sie hier auch als PDF herunterladen.

 Statuten 

Verein ProMarkt Niederglatt 

1. Name und Sitz 

Unter dem Namen „Verein ProMarkt Niederglatt“ besteht gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ein Verein mit Sitz in Niederglatt ZH 

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. 

2. Ziel und Zweck 

Der Verein bezweckt die Weiterführung und die Durchführung des traditionellen Weihnachtsmarktes in der Adventszeit sowie allenfalls weitere Märkte in Niederglatt. 

3. Mittel 

Zur Verfolgung des Vereinszwecks finanziert sich der Verein u.a. durch 

– Ordentliche und ausserordentliche Mitgliederbeiträge 

– Erträge aus Veranstaltungen 

– Gemeindebeiträge 

– Sponsoringbeiträge 

– Spenden und Zuwendungen aller Art 

– Finanzerträge aus Vereinsvermögen 

Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Aktivmitglieder bezahlen einen höheren Beitrag als Passivmitglieder. 

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 

4. Mitgliedschaft 

Der Verein besteht aus Aktiv- und Passivmitgliedern. Jede Person, die das 18. Altersjahr vollendet hat, kann an der folgenden Mitgliederversammlung als Aktivmitglied aufgenommen werden. 

Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen. Die Aktivmitgliedschaft verpflichtet zur regelmässigen Teilnahme an den offiziellen Vereinsanlässen. Jedes Aktivmitglied hat das Recht an der Mitgliederversammlung zu Geschäften der Traktandenliste Anträge zu stellen und eine Abstimmung zu verlangen. 

Passivmitglieder ohne Stimmrecht, können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft 

Die Mitgliedschaft erlischt 

– bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod 

– bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person 

– bei Vereinsauflösung 

6. Austritt und Ausschluss 

1 Aktivmitglieder 

Ein Vereinsaustritt hat durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand, in der Regel auf die jährliche, ordentliche Mitgliederversammlung hin, zu erfolgen. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. 

Mitglieder, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommen oder seine Interessen missachten, können auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. Vorgesehene Ausschlüsse sind den betreffenden Mitgliedern vorgängig schriftlich mitzuteilen. 

2 Passivmitglieder 

Die Passivmitgliedschaft erlischt bei Nichtbezahlung des Passivmitgliederbeitrages. 

7. Organe des Vereins 

Die Organe des Vereins sind: 

a) die Mitgliederversammlung 

b) der Vorstand 

c) die Revisionsstelle 

8. Die Mitgliederversammlung 

Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Semester statt. 

Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder spätestens bis vier Wochen im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. 

Stimmberechtigte Mitglieder können dem Vorstand schriftliche Anträge bis zehn Tage vor der Mitgliederversammlung einreichen. 

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben und Kompetenzen: 

a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung 

b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands 

c) Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung 

e) Wahl des Präsidenten, des Vorstandes sowie der Revisoren 

f) Festsetzung der Mitgliederbeiträge 

g) Genehmigung des Jahresbudgets 

h) Beschlussfassung über das Tätigkeitsprogramm 

i) Beschlussfassung über weitere von den Mitgliedern oder dem Vorstand eingebrachte Geschäfte 

j) Änderung der Statuten 

k) Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern 

l) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses 

Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. 

Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die Vorsitzende den Stichentscheid. 

Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3–Mehrheit der Stimmberechtigten. 

Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen. 

9. Ausserordentliche Mitgliederversammlung 

Die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung können der Vorstand oder ein Fünftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks verlangen. 

Mitgliederversammlungen werden in der Regel schriftlich, unter Nennung der Traktanden, einberufen. 

10. Der Vorstand 

Der Vorstand besteht aus mindestens drei von der Mitgliederversammlung gewählten, stimmberechtigten Mitgliedern. 

Der Vorstand konstituiert sich selbst. Dabei sind neben dem durch die Mitgliederversammlung gewählten Präsidenten folgende Funktionen zu besetzen: 

 der Aktuar 

 der Kassier 

Für Auslagen die im Zusammenhang mit der Vorstandstätigkeit anfallen, sind die Vorstandsmitglieder in der Höhe der effektiven Ausgaben zu entschädigen.

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte. Er legt die Zeichnungsberechtigung fest. Er kann für die einzelnen Funktionen nach eigenem Ermessen ein Pflichtenheft erlassen. 

Dem Vorstand obliegt insbesondere folgendes: 

– Einberufung der Mitgliederversammlung sowie die Vorbereitung der entsprechenden Geschäfte 

– Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung 

– Festlegung des jährlichen Tätigkeitsprogrammes 

– Beschluss über die Aufnahme neuer Mitglieder 

– Beschluss über die Ausschliessung von Mitgliedern 

– Führung der Geschäftsbücher des Vereins 

– Antragstellung auf Statutenänderung und Auflösung des Vereins 

– Erledigung sämtlicher Geschäfte, deren Behandlung aufgrund gesetzlicher oder statutarischer Bestimmungen nicht zwingend der Mitgliederversammlung vorbehalten sind 

Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen. 

Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen. 

Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig. 

Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen. 

11. Die Revisionsstelle 

Die Kontrolle der Jahresrechnung erfolgt durch zwei Revisoren. Sie haben das Recht, jederzeit in die Rechnung und Kasse Einsicht zu nehmen. Sie prüfen das gesamte Rechnungswesen des Vereins und erstatten zu Handen der Mitgliederversammlung einen schriftlichen Bericht. 

Die Amtszeit beträgt 2 Jahre, wobei die Revisoren in alternierendem Rhythmus abgelöst werden. Wiederwahl ist möglich. 

12. Zeichnungsberechtigung 

Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien.

13. Haftung 

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. 

14. Gemeinnützigkeit 

Der Verein ist gemeinnützig. Alle Tätigkeiten werden ehrenamtlich ausgeführt. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke. 

15. Auflösung des Vereins 

Der Verein kann durch eine 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder von der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. 

Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verwendung eines Liquidationserlöses. Erfolgt die Auflösung von Gesetzes wegen oder durch Urteil, entscheidet die zuständige Behörde über die Verwendung eines allfälligen Liquidationserlöses. 

16. Schlussbestimmungen 

Diese Statuten sind heute durch die Gründerversammlung genehmigt worden. Sie treten per sofort in Kraft. 

Niederglatt, 25. Juli 2018 

Für den Vorstand: 

Hans Hofmann (Präsident), Claudia Scheller (Aktuarin)

Möchten Sie den Markt aktiv mitgestalten und einen Marktstand betreiben? Oder möchten Sie unseren Verein unterstützen? Wir würden uns sehr über tatkräftige und / oder finanzielle Beiträge freuen! Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links